Baustaub ist ein feines, heterogenes Partikelgemisch, das bei Bau-, Renovierungs- und Abbrucharbeiten durch mechanische Bearbeitung wie Bohren, Schleifen oder Fräsen freigesetzt wird.

Er entsteht vor allem auf Baustellen, in Industrieanlagen und bei handwerklichen Tätigkeiten und setzt sich aus mineralischen Bestandteilen wie Beton-, Zement- und Gipsstaub zusammen. Häufig enthält er gesundheitsgefährdende Substanzen wie Quarzstaub, Asbestfasern, Bleipartikel aus alten Farbschichten oder Holzstaub aus bearbeiteten Werkstoffen.

Besonders problematisch sind lungengängige Feinstaubpartikel, die tiefer in die Atemwege eindringen und Erkrankungen wie Silikose, COPD oder Lungenkrebs begünstigen können. In geschlossenen Räumen trägt Baustellenstaub zudem zur Feinstaubbelastung bei und kann durch unzureichende Absaugung oder Luftzirkulation langfristig in der Umgebung verbleiben.

Weshalb ist Baustaub gefährlich?

Baustaub ist gefährlich, weil feine Partikel wie Quarzstaub, Asbestfasern und Holzstaub tief in die Lunge eindringen und schwere Krankheiten auslösen. Quarzstaub auf Baustellen kann Silikose und Lungenkrebs verursachen (TRGS 559). Asbestfasern führen zu Asbestose und Mesotheliom. Holzstaub bestimmter Harthölzer erhöht das Risiko für Nasenkrebs.

Schwermetalle wie Blei oder Cadmium wirken neurotoxisch, während flüchtige organische Verbindungen (VOCs) Atemwegsreizungen auslösen. Die Gefährlichkeit steigt durch Langzeitexposition und die Kombination verschiedener Schadstoffe.

Was sind einatembare Stäube (E-Stäube)?

Einatembare Stäube, auch E-Stäube genannt, sind Partikel mit einer Größe von höchstens 100 µm, die über die Atemwege in den Körper gelangen können. Diese Stäube sind in der Regel ausreichend groß, um durch Nase und Mund eingeatmet zu werden, wobei sie häufig mit bloßem Auge sichtbar sind.

Staubpartikel, die als E-Stäube klassifiziert werden, können in verschiedenen industriellen Arbeitsumfeldern auftreten, insbesondere in Bau-, Fertigungs- und Landwirtschaftsbranchen, wo die Belastung durch Staubpartikel häufig vorkommt.

Was sind alveolengängige Stäube (A-Stäube)?

Alveolengängige Stäube, auch A-Stäube genannt, sind Partikel mit einer Größe von höchstens 5 µm, die bis in die Lungenbläschen, die sogenannten Alveolen, vordringen können. Diese feinen Stäube entstehen häufig durch mechanische Bearbeitung von Materialien und sind aufgrund ihrer geringen Größe in der Lage, tief in die Atemwege einzudringen.

Was sind ultrafeine Stäube (U-Staub)?

Ultrafeine Stäube, auch U-Staub genannt, sind Partikel mit einer Größe von höchstens 100 nm, die aufgrund ihrer geringen Dimension als Nanopartikel klassifiziert werden. Diese feinen Partikel entstehen unter anderem in Schweißrauchen, Polymerrauchen, technischen Rußen und Dieselmotoremissionen.

Zudem spielen sie eine zentrale Rolle in der Nanotechnologie, die in Lacken, Beschichtungen und Anstrichen Anwendung findet. Aufgrund ihrer minimalen Größe können ultrafeine Stäube tief in die Lunge eindringen und über die Alveolen in den Blutkreislaufübertreten, was potenziell toxische Effekte auf Organe, das Nervensystem und das Immunsystem haben kann.

Rechtliche Verpflichtungen zur Staubminderung auf Baustellen

Die Staubminderung auf Baustellen ist gesetzlich vorgeschrieben und ergibt sich aus Umwelt-, Arbeitsschutz- und Gefahrstoffregelungen auf Bundes- und Länderebene. Betreiber sind verpflichtet, Staubemissionen auf Baustellen zu minimieren und technische Schutzmaßnahmen umzusetzen. Die gesetzlichen Vorgaben zur Staubminderung auf Baustellen sind geregelt durch:

  • Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Baustellenverordnung
  • Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 500, TRGS 559, TRGS 900)
  • Grenzwerte für Staubemissionen (E-Staub, A-Staub, Quarzstaub)
  1. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG): Baustellenbetreiber müssen sicherstellen, dass vermeidbare Staubemissionen unterbunden und unvermeidbare auf ein Minimum reduziert werden. Grundlage ist der Stand der Technik.
  2. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Arbeitgeber sind verpflichtet, Gefährdungen durch Staub zu bewerten und entsprechende Schutzmaßnahmen für Beschäftigte umzusetzen.
  3. Landes-Immissionsschutzgesetze (z. B. LImSchG Bln): Landesrechtliche Regelungen verpflichten Baustellenbetreiber zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Staubausbreitung.
  4. Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Der Umgang mit gefährlichen Stäuben, insbesondere quarzhaltigen oder asbesthaltigen Partikeln, ist streng geregelt. Schutzmaßnahmen müssen dokumentiert und umgesetzt werden.
  5. Baustellenverordnung: Bei größeren Baustellen kann ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) erforderlich sein, der Maßnahmen zur Staubminderung enthält.
  6. Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS):
    • TRGS 500: Definiert allgemeine Schutzmaßnahmen zur Staubkontrolle.
    • TRGS 559: Regelt den Umgang mit mineralischem Staub.
    • TRGS 900: Legt Arbeitsplatzgrenzwerte fest (z. B. 10 mg/m³ für E-Staub, 1,25 mg/m³ für A-Staub, 0,05 mg/m³ für Quarzstaub).
  7. Pflichten der Baustellenbetreiber: Betreiber müssen ein Staubminderungskonzept umsetzen, geeignete Schutzmaßnahmen in Bauverträge integrieren und die Staubbelastung durch technische und organisatorische Maßnahmen minimieren.

Langzeitstudien zum Staub auf Baustellen

Langzeitstudien belegen, dass Baustaub das Risiko für Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen erheblich erhöht. Die Universität Utrecht fand einen direkten Zusammenhang zwischen berufsbedingter Lungenfibrose und einem steigenden Lungenkrebsrisiko.

Eine Studie der University of Michigan zeigte, dass bereits eine Erhöhung der PM2.5-Konzentration um 10 µg/m³ die Sterblichkeit durch Herzkrankheiten um bis zu 13 % ansteigen lässt. Ergänzend dazu stellte die University of Southern California fest, dass höhere Feinstaubwerte zu einer Zunahme von Herzinsuffizienz-Fällen führen.

Das CAFE-Programm der EU geht von 348.000 vorzeitigen Todesfällen jährlich durch Feinstaub aus. Die WHO bestätigt, dass selbst niedrige Belastungen mit Baustaub gesundheitsschädlich sind, da keine sichere Feinstaubgrenze existiert. Besonders alarmierend ist die Einstufung von Siliziumdioxid in Baustaub als krebserregend durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft.

Technische Lösungen zur Staubabsaugung auf Baustellen

Technische Lösungen für den Staubschutz auf Baustellen umfassen leistungsstarke Absauganlagen, mobile Industriesauger und kompakte Entstaubungssysteme, die Staubemissionen auf Baustellen effektiv minimieren. Stationäre Absauganlagen wie der Dustmaster 20.000 bieten einen Volumenstrom von bis zu 100.000 m³/h, sind für den Dauerbetrieb ausgelegt und ATEX-zertifiziert für den Umgang mit explosiven Stäuben.

Mobile Industriesauger mit Leistungen von 1 kW bis 90 kW ermöglichen eine flexible Staubkontrolle und unterstützen unterschiedliche Filteroptionen zur Abscheidung gefährlicher Partikel.

Unsere leistungsstarken Absauglösungen von Kaweha minimieren Staubemissionen effektiv und verbessern die Luftqualität auf Baustellen. Von stationären Hochleistungsanlagen bis zu mobilen Industriesaugern. Mit ATEX-zertifizierter Sicherheit, energieeffizienter Filtration und maximaler Absaugkraft schaffen Sie eine saubere und gesunde Arbeitsumgebung auf Ihrer Baustelle.

Der KST-Wert ist ein zentraler Klassifizierungsparameter, der die Explosionsfähigkeit eines Staub-Luft-Gemisches beschreibt. Konkret handelt es sich dabei um den maximalen zeitlichen Druckanstieg, der bei einer Explosion in einem standardisierten 1-m³-Behälter gemessen wird. Dieser Wert erlaubt Rückschlüsse auf die Dynamik und Intensität einer potenziellen Staubexplosion und dient damit als essenzielle Grundlage für die Bewertung und Gestaltung von Schutzmaßnahmen. Als physikalische Größe quantifiziert der KST-Wert die Gefährlichkeit verschiedener Stäube und bildet eine entscheidende Grundlage in der industriellen Sicherheitsbewertung.

Wie wird der KST-Wert ermittelt?

Der KST-Wert wird ermittelt, indem die maximale Druckanstiegsgeschwindigkeit eines Staub-Luft-Gemisches in einem standardisierten 1-m³-Behälter unter definierten Bedingungen gemessen wird. Grundlage hierfür ist das sogenannte kubische Gesetz, das den Zusammenhang zwischen der Druckanstiegsgeschwindigkeit , dem Volumen des Prüfbehälters und dem KST-Wert beschreibt:

  • (dp/dt)max x V1/3 = const = KSt = Kmax

Die Ermittlung von KST-Werten ist für die Unternehmen insbesondere im Zusammenhang mit der Auswahl und dem Einsatz von Absauganlagen von erheblicher Relevanz. Die Daten sind für die zielgerichtete Planung und Auslegung von Staubabsauganlagen unerlässlich. Nur bei genauer Kenntnis der KST-Werte können Absaugsysteme so konzipiert werden, dass nicht nur die Staubkonzentration wirksam verringert wird, sondern auch der Explosionsschutz durch Maßnahmen wie Explosionsdruckentlastungen, Rückschlagklappen oder Inertisierung gewährleistet ist.

Staubexplosionsklassen und KST-Wert

Der KST-Wert dient als zentrales Maß zur Klassifikation der Explosionsfähigkeit von Staub-Luft-Gemischen. Basierend auf diesem Parameter werden Staubexplosionsklassen definiert, die Rückschlüsse auf die Dynamik und Gefährlichkeit einer Explosion ermöglichen. Die Einteilung der Staubexplosionsklassen erfolgt in drei Kategorien:

• Staubexplosionsklasse 1 (St 1): KST-Wert > 0–200

• Staubexplosionsklasse 2 (St 2): KST-Wert > 200–300

• Staubexplosionsklasse 3 (St 3): KST-Wert > 300+

Staubexplosionsklasse St 1: Schwache Explosionsfähigkeit

Staub-Luft-Gemische der Klasse St 1 weisen eine geringe Explosionsintensität auf. Der KST-Wert liegt in diesem Bereich zwischen über 0 und 200, was auf einen moderaten Druckanstieg bei einer Explosion hindeutet. Diese Kategorie erfordert oft nur grundlegende Schutzmaßnahmen.

Staubexplosionsklasse St 2: Mittlere Explosionsfähigkeit

Die Klasse St 2 umfasst Gemische mit einem KST-Wert zwischen über 200 und 300. Sie zeigt eine deutlich stärkere Dynamik und verlangt erhöhte Sicherheitsvorkehrungen, da die Druckentwicklung erheblich ist.

Staubexplosionsklasse St 3: Hohe Explosionsfähigkeit

Staub-Luft-Gemische mit einem KST-Wert über 300 gehören zur Klasse St 3 und zeichnen sich durch extreme Explosionskräfte aus. Diese Kategorie stellt die höchsten Anforderungen an präventive Schutzmaßnahmen und bauliche Sicherheitsvorkehrungen.

Welche Materialien haben hohe KST-Werte?

Materialien mit hohen KST-Werten weisen ein erhebliches Explosionspotenzial auf und erfordern besondere Sicherheitsvorkehrungen in industriellen Betrieben. Nachfolgend eine Übersicht der Stoffe mit hohen KST-Werten:

Metallstäube

Zellulose

Holzmehl

Polymethylacrylat (PMA)

Metallstäube

Metallstäube wie Aluminium, Magnesium und Titan besitzen KST-Werte von über 300 bar·m/s und gehören zur Staubexplosionsklasse St 3. Sie verursachen besonders starke Explosionen und stellen in der Metallverarbeitung ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Ihre hohe Reaktionsfähigkeit erfordert spezielle Schutzmaßnahmen wie Explosionsdruckentlastung und Inertisierung.

Zellulose

Mit KST-Werten zwischen 200 und 300 bar·m/s fällt Zellulose in die Staubexplosionsklasse St 2. Diese organischen Partikel, häufig in Papier- und Textilindustrien, bergen ein hohes Risiko für starke Explosionen, wenn sie in der Luft aufgewirbelt werden.

Holzmehl

Holzmehl hat ebenfalls KST-Werte zwischen 200 und 300 bar·m/s und wird der Staubexplosionsklasse St 2 zugeordnet. In Schreinereien und Holzverarbeitungsanlagen ist das Risiko besonders hoch, da die Partikel bei Bearbeitungsprozessen leicht in der Luft verteilt werden.

Polymethylacrylat (PMA)

Dieses synthetische Polymer besitzt KST-Werte zwischen 200 und 300 bar·m/s und gehört ebenfalls zur Staubexplosionsklasse St 2. In der Kunststoffverarbeitung und bei der Herstellung von Acrylprodukten kann es bei ungünstigen Bedingungen starke Explosionen auslösen.

Welche Schutzmaßnahmen erfordert ein hoher KST-Wert?

Ein hoher KST-Wert erfordert spezifische Schutzmaßnahmen, um das erhöhte Explosionsrisiko und die damit verbundene potenzielle Zerstörungskraft in Unternehmen zu minimieren. Diese Maßnahmen lassen sich in präventive, konstruktive und organisatorische Ansätze unterteilen:

Vermeidung explosionsfähiger Staubkonzentrationen

Beseitigung von Zündquellen

Inertisierung

Explosionsdruckentlastung

Explosionsunterdrückung

Explosionsfeste Bauweise

Regelmäßige Reinigung

Schulung der Mitarbeiter

Wartung und Inspektion

Vermeidung explosionsfähiger Staubkonzentrationen

Effektive Absaugsysteme wie Staubabsauganlagen und regelmäßige Reinigungsmaßnahmen verhindern die Ansammlung von Staub, wodurch das Risiko explosionsfähiger Gemische deutlich reduziert wird. Diese präventive Maßnahme ist besonders in industriellen Umgebungen von hoher Bedeutung.

Beseitigung von Zündquellen

Potenzielle Zündquellen wie offene Flammen, heiße Oberflächen oder Funken müssen systematisch identifiziert und eliminiert werden. Diese Maßnahme reduziert die Wahrscheinlichkeit einer Staubexplosion erheblich.

Inertisierung

Durch die Reduzierung des Sauerstoffgehalts in der Umgebungsluft wird die Explosionsfähigkeit stark eingeschränkt. Diese Methode eignet sich besonders für Stäube mit extrem hohen KST-Werten.

Explosionsdruckentlastung

Technische Einrichtungen wie Berstscheiben oder Explosionsklappen ermöglichen den sicheren Abbau von Überdruck, um Anlagenschäden zu minimieren.

Explosionsunterdrückung

Schnell reagierende Detektionssysteme können eine beginnende Explosion erkennen und automatisch Löschmittel einleiten, um die Ausbreitung zu stoppen.

Explosionsfeste Bauweise

Anlagenteile sollten so konstruiert sein, dass sie dem maximalen Explosionsdruck standhalten können, um Schäden und Gefahren für Personen zu minimieren.

Regelmäßige Reinigung

Durch festgelegte Reinigungsroutinen werden Staubablagerungen effektiv entfernt, wodurch die Entstehung explosionsfähiger Gemische vermieden wird.

Schulung der Mitarbeiter

Mitarbeiter sollten für die Gefahren sensibilisiert und in sicheren Arbeitsweisen sowie im Umgang mit Schutzmaßnahmen unterwiesen werden.

Wartung und Inspektion

Regelmäßige Überprüfung und Wartung von Anlagen sowie Schutzsystemen gewährleisten die Funktionstüchtigkeit und minimieren potenzielle Risiken.

Wie helfen Absauganlagen KST-Werte zu kontrollieren?

Absauganlagen für Stäube tragen entscheidend dazu bei, die Auswirkungen von KST-Werten zu kontrollieren und das Explosionsrisiko in industriellen Betrieben zu minimieren. Hier die wesentlichen Ansätze:

Reduzierung der Staubkonzentration

Kontrolle der Partikelgröße

Explosionsschutzmaßnahmen

Zoneneinteilung und Risikominimierung

Reduzierung der Staubkonzentration

Absauganlagen entfernen brennbare Stäube direkt an der Entstehungsquelle und verhindern dadurch die Ansammlung explosionsfähiger Konzentrationen in der Luft. Durch die Senkung der Staubkonzentration unter die untere Explosionsgrenze (UEG) wird das Explosionsrisiko maßgeblich reduziert.

Kontrolle der Partikelgröße

Da feinere Partikel in der Regel höhere KST-Werte aufweisen, sind sie explosionsgefährlicher. Speziell geeignete Absauganlagen erfassen auch feinste Partikel und scheiden diese ab, bevor sie sich in der Umgebung verteilen können.

Explosionsschutzmaßnahmen

Die meisten Staubabsauganlagen sind häufig mit Vorrichtungen wie Explosionsdruckentlastungsklappen, flammenloser Druckentlastung und Rückschlagklappen ausgestattet. Diese Schutzsysteme werden individuell auf die spezifischen KST-Werte der abzusaugenden Stäube ausgelegt, um die Sicherheit zu gewährleisten.

Zoneneinteilung und Risikominimierung

Durch eine gezielte Absaugung können explosionsgefährdete Bereiche eingegrenzt und nach ATEX-Vorgaben klassifiziert werden. Diese Zoneneinteilung erleichtert die Umsetzung spezifischer Schutzmaßnahmen in besonders gefährdeten Bereichen.

Absaugtechnik von Kaweha

Vertrauen Sie auf innovative Absaugtechnik von Kaweha, um die Explosionsrisiken in Ihrem Unternehmen effektiv zu kontrollieren. Mit unseren Absauganlagen wie dem Dustmaster und individuell geplanten Anlagen erfüllen wir höchste ATEX-Richtlinien und reduzieren gefährliche KST-Werte direkt an der Quelle.

Von der Planung und Beratung über die Installation bis zur Schulung Ihrer Mitarbeiter – wir liefern Ihnen die richtigen Lösungen für Ihre industrielle Staubabsaugung. Sichern Sie sich modernsten Explosionsschutz und sorgen Sie für eine optimale Sicherheit in Ihrem Unternehmen. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.

Beim Schweißen entsteht gesundheitsgefährdender Schweißrauch, der ungefiltert potenzielle Folgen für die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter haben kann. Wird dieser Schweißrauch lange eingeatmet, kann es unter anderem zu Atemwegserkrankungen und sogar Krebs kommen. Was in diesem Fall Abhilfe schafft, sind Absauganlagen. Diese Anlagen filtern Schweißrauch zuverlässig aus der Luft und sichern die Arbeitsumgebung. Hier bekommen Sie einen Überblick über die wichtigsten Vorschriften zur Schweißrauchabsaugung.

Was ist Schweißrauch?

Schweißrauch ist ein gefährlicher Mix aus Gasen und kleinsten Partikeln. Er entsteht in industriellen Prozessen beim Schweißen, Löten und thermischen Schneiden. Als Schadstoff eingestuft, ist Schweißrauch sehr gefährlich, da seine ultrafeinen Partikel tief in die Lunge eindringen können. Sind Arbeitnehmer diesen Partikeln über einen längeren Zeitraum ausgesetzt, stellt dies für sie ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar. Abhängig von der Art der Schweißung und den verwendeten Materialien können die Partikel oft kleiner als 0,1 µm sein, wodurch sie äußerst gefährlich sind. Eine Filterung der Luft durch Absauganlagen ist daher unbedingt erforderlich.

Auswirkungen von Schweißrauch auf die Gesundheit

Ungefiltert ist Schweißrauch eine durchaus reelle Gefahr für die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter. Die ultrafeinen Partikel, die beim Schweißen entstehen, dringen beim Einatmen tief in die Lungenbläschen (Alveolen) vor. Da diese Partikel weder sichtbar noch sofort spürbar sind, lagert sich der Schweißstaub oftmals unbemerkt im Körper ab – mit fatalen Folgen für die Gesundheit.

Langfristig entstehen dadurch unter anderem Atemwegserkrankungen wie Asthma, Bronchitis oder Aluminose (Metallablagerungen in der Lunge). Im schlimmsten Fall können die toxischen Substanzen, beispielsweise Manganoxide oder Kohlenmonoxid, sogar zu Vergiftungen führen. Typische Symptome einer solchen Vergiftung sind Schwindel, Übelkeit, Kopfschmerzen bis hin zu Atemlähmung. Besonders gefährlich sind außerdem krebserregende Stoffe wie Nickeloxid und Chrom (VI)-Verbindungen.

Absauganlagen für Schweißrauch schützen die Arbeitnehmer und verbessern durch moderne Filtertechnologien die Luftqualität am gesamten Arbeitsplatz. KAWEHA ist Ihr Ansprechpartner für zertifizierte, industrielle Absaugtechnik.

Schweißarbeitsplätze Vorschriften zur Schweißrauchabsaugung in Deutschland

Schweißrauch ist aufgrund seiner gesundheitsgefährdenden Eigenschaften als Gefahrstoff eingestuft. Aus diesem Grund gibt es strenge gesetzliche Vorschriften in Deutschland, die den Umgang mit Schweißrauch und den Einsatz von Absaugtechnik regeln, unter anderem:

  • Arbeitsschutzgesetz
  • Gefahrstoffverordnung
  • Technische Regel für Gefahrstoffe.

Das macht die wichtigsten Vorschriften im Detail aus:

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Im Hinblick auf Schweißrauch geht es im Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) vorrangig darum, potenzielle Gefährdungen am Arbeitsplatz durch Emissionen und Stäube zu identifizieren und entsprechende Schutzmaßnahmen festzulegen. Vor Beginn schweißtechnischer Arbeiten muss zum Beispiel immer eine umfassende Gefährdungsbeurteilung erfolgen. Die daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen sollten regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden; nur so lässt sich die Gesundheit der Arbeitnehmer auf Dauer schützen.

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Die Gefahrstoffverordnung (Anhang I Nummer 2 GefStoffV) stellt Regeln für den Umgang mit partikelförmigen Gefahrstoffen wie Schweißrauch auf. Dort ist unter anderem festgelegt, dass die Emissionen direkt an der Entstehungsstelle abgesaugt werden müssen, sodass eine Ausbreitung in die Umgebungsluft von vornherein verhindert wird. Eine Luftrückführung in den Arbeitsbereich ist nur nach ausreichender Luftreinigung zulässig.

Technische Regel für Gefahrstoffe – TRGS 528

Im TRGS 528 („Schweißtechnische Arbeiten“) werden die Anforderungen an Schutzmaßnahmen beim Schweißen nochmals konkretisiert. Absatz 4.1 fordert zum Beispiel, dass zuerst gefahrstoff arme Verfahren und Zusatzwerkstoffe gewählt werden sollten, um die Entstehung von Gefahrstoffen so gering wie möglich zu halten. Weiterhin müssen lüftungstechnische Maßnahmen, wie die Punktabsaugung direkt an der Austrittsstelle des Schweißrauchs, umgesetzt werden. Die TRGS 528 unterteilt Schweißverfahren in die Emissionsgruppen niedrig, mittel, hoch und sehr hoch und ordnet diesen entsprechende Schutzmaßnahmen zu. Bei Verfahren mit hoher Emission sind zusätzliche Schutzmaßnahmen, wie das Tragen eines Atemschutzes, vorgeschrieben.

DIN EN ISO 15012-1

Die DIN EN ISO 15012-1 regelt die Sicherheitsanforderungen zur Erfassung und Filterung von Schweißrauch, vor allem in Bezug auf die Rückführung der gereinigten Luft in die Umgebung. In dieser Norm sind die Anforderungen an die Konstruktion und Prüfung von Schweißrauchabsauganlagen festgelegt.

Schweißarbeitsplätze Absaugung: Diese Arbeitsplatzgrenzwerte gelten

Der allgemeine Staubgrenzwert, der 2014 in die TRGS 900 aufgenommen wurde, liegt bei 1,25 mg/m³ für alveolengängigen Staub, also Staub, der tief in die Lunge gelangen kann. Da es keinen speziellen Grenzwert für Schweißrauchmittel gibt, wird dieser allgemeine Grenzwert zur Gefährdungsbeurteilung herangezogen. Für bestimmte gefährliche Metalle, wie Mangan, gibt es jedoch eigene Grenzwerte – etwa 0,5 mg/m³ für Manganverbindungen. Diese spezifischen Werte sind oft sehr niedrig; das heißt, dass beim Einhalten dieser Grenzwerte automatisch auch die allgemeinen Staubgrenzwerte unterschritten werden.

Mobile und zentrale Absauganlagen für Schweißrauch

Grundsätzlich gibt es Schweißrauchabsauganlagen in zwei Varianten: mobil und stationär. Mobile Absauganlagen sind sehr flexibel und können direkt am Arbeitsplatz aufgestellt werden. Dahingegen sind stationäre Systeme für den Einsatz in Produktionsanlagen konzipiert und reinigen oft große Luftmengen. Beide Typen filtern die Schadstoffe durch spezielle abreinigbare Oberflächenfilter oder Speicherfilter. Wichtig ist, dass diese Filter in regelmäßigen Abständen ausgetauscht werden müssen, damit die Anlage kontinuierlich effektiv arbeiten kann. Für besonders gefährliche Anwendungen, wie das Schweißen von Chrom-Nickel-Stählen, sind zertifizierte Sonderausführungen nötig.

Vorteile der Schweißrauchabsaugung

  • Gesundheitsschutz der Mitarbeiter
  • Verbesserte Luftqualität
  • Optimierung der Arbeitsbedingungen
  • Effiziente Filterung
  • Einfache Wartung und schneller Filterwechsel der Anlagen
  • Reduzierung von Gesundheitsrisiken

Vorschriftsgemäße Schweißrauchabsaugung mit KAWEHA

Bei KAWEHA setzen wir auf exzellente Qualität und rechtliche Konformität in der Absaugtechnik. Unsere Absauganlagen sind speziell dafür entwickelt, Ihre Mitarbeiter effektiv vor Stäuben, Ölnebeln und anderen Schadstoffen zu schützen. Seit 1991 stehen wir für leistungsstarke, maßgeschneiderte Absauglösungen für eine gesündere Arbeitsumgebung. Oder mit andern Worten: Mit unserer industriellen Absaugtechnik sind Sie und Ihre Mitarbeiter immer auf der sicheren Seite.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie sich von unserem erfahrenen Team jederzeit beraten und unterstützen. Kontaktieren Sie uns noch heute und schützen Sie sich und Ihre Mitarbeiter vor Schweißrauch mit der maßgeschneiderten, gesetzeskonformen Absaugtechnik von KAWEHA.

Ist die Schweißrauchabsaugung Pflicht?

Ja, die Schweißrauchabsaugung ist verpflichtend. Gesetzliche Vorschriften, wie die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) und die Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW), bestimmen, dass Arbeitgeber Maßnahmen zum Schutz ihrer Mitarbeiter ergreifen müssen, wenn bei Schweißarbeiten gesundheitsschädliche Stoffe entstehen.

Warum sollte Schweißrauch abgesaugt werden?

Schweißrauch enthält gefährliche Dämpfe und Partikel, die beim Einatmen gesundheitliche Folgen wie Atemwegserkrankungen oder sogar Krebs haben können. Das Absaugen des Schweißrauchs reduziert die Exposition gegenüber diesen Schadstoffen erheblich, schützt die Gesundheit der Mitarbeiter und sichert die Arbeitsumgebung.

Welche Vorschriften gibt es für die Schweißrauchabsaugung?

Die Schweißrauchabsaugung unterliegt verschiedenen gesetzlichen Vorschriften, darunter die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) und die Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW). Diese Regeln legen fest, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Belastung durch Schweißrauch in Betrieben so gering wie möglich zu halten.

Welche Arten von Absauganlagen sind geeignet?

Für die Schweißrauchabsaugung sind verschiedene Absauganlagen geeignet. Dazu zählen brennerintegrierte Absaugungen, die direkt am Schweißbrenner den Rauch absaugen, sowie Absaugarme, die flexibel positioniert werden, um den Rauch an der Quelle zu erfassen. Effektiv sind auch Schweißtische mit Rückwandabsaugung, die den aufsteigenden Rauch direkt in das Filtersystem leiten. Ergänzend bieten sich Absaughauben an, die den Rauch über der Schweißstelle erfassen.

Was bedeutet die W3-Zertifizierung für Schweißrauchabsauganlagen?

Die W3-Zertifizierung für Schweißrauchabsauganlagen bedeutet, dass die Anlage den höchsten Anforderungen an die Filtration von Schadstoffen entspricht und für die Verarbeitung hochlegierter Stähle wie Edelstahl geeignet ist. Diese Zertifizierung bestätigt, dass die Absauganlage 99 % der Schadstoffe aus der Luft filtert, was sie effektiv im Arbeitsschutz macht. Zudem erlaubt sie die Rezirkulation der gereinigten Luft in den Arbeitsraum, was in Deutschland gemäß TRGS 528 zulässig ist. Vergeben wird die W3-Zertifizierung vom Institut für Arbeitsschutz (IFA) auf Grundlage der Norm DIN EN ISO 21904-1..

Wie kann KAWEHA bei der Schweißrauchabsaugung helfen?

KAWEHA erarbeitet maßgeschneiderte Absauglösungen, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und optimal auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt sind.Unser erfahrenes Team unterstützt Sie von der Beratung über die Auswahl der geeigneten Absauganlagen bis hin zur Installation und Wartung.

Absauganlagen sind besonders wichtig, wenn es um den Schutz vor gesundheitsschädlichen Partikeln wie Schweißrauch oder anderen Gefahrstoffen geht. Um den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter in industriellen Umgebungen zu gewährleisten, sind Unternehmen allerdings dazu verpflichtet, bestimmte rechtliche Anforderungen im Umgang mit Absaugtechnik einzuhalten. Hier erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Regelungen und Vorschriften für Absauganlagen.

Absauganlagen – was ist das?

Absauganlagen dienen dazu, schädliche Partikel, Dämpfe, Ölnebel, Aerosole oder Gase aus der Luft zu entfernen. Sie werden in verschiedenen industriellen und gewerblichen Bereichen eingesetzt, um die Luftqualität im Zuge der Luftrückführung zu verbessern und die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen. Absauganlagen können spezifisch für bestimmte Schadstoffe und biologische Arbeitsstoffe ausgelegt sein, wie zum Beispiel Emulsionen oder Staub, und sind in verschiedenen Größen und Ausführungen erhältlich, sowohl mobil als auch stationär.

Die wichtigsten Richtlinien im Umgang mit Absaugtechnik

Die Einhaltung aktueller Richtlinien, Normen und Vorschriften im Bereich der Absaugtechnik ist Voraussetzung für den sicheren Betrieb von Absauganlagen. Zu den wichtigsten Richtlinien gehören die Maschinenrichtlinie, die Niederspannungsrichtlinie, die Richtlinie für die elektromagnetische Verträglichkeit und die ATEX-Produktrichtlinie. Darüber hinaus müssen Hersteller in der Konformitätserklärung auf harmonisierte Normen, technische Regeln und DGUV-Vorschriften verweisen, die bei der Planung der Absauganlage verwendet wurden. Einige der derzeitigen Vorschriften für Absauganlagen stehen im Regelwerk DGUV.

Relevant sind hier vor allem die DGUV Regel 109-001 zur Vermeidung von Staubbränden und -explosionen, die DGUV Regel 109-002 für lufttechnische Maßnahmen, sowie die TRGS 528 für schweißtechnische Arbeiten. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist notwendig, denn nur so können Unternehmen die Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleisten, gesundheitsschädliche Partikel aus der Luft entfernen und etwaige rechtliche Probleme vermeiden.

Die wichtigsten Richtlinien für Absaugtechnik im Überblick:

  • Maschinenrichtlinie
  • Niederspannungsrichtlinie
  • Richtlinie für elektromagnetische Verträglichkeit
  • ATEX-Produktrichtlinie
  • DGUV Regeln 109-001 bis 209-078
  • TRGS 528
  • TRGS 560

DGUV Informationen

Die DGUV Information (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) dient als umfassender Leitfaden zur Sicherstellung wesentlicher Sicherheitsaspekte bei der Konzeption, Planung, Realisierung und dem Betrieb von Absauganlagen. Sie behandelt bauliche Anforderungen und technische Umsetzung der Anlagen und liefert in der Planungsphase wichtige Informationen zur Leistung und Dimensionierung der Anlagen. Für einen sicheren Betrieb betont die DGUV die Wichtigkeit von Wartung, Instandhaltung, regelmäßigen Prüfungen und der Dokumentation. Die DGUV Regeln sind allesamt darauf ausgerichtet, die Gefahrstoffbelastung der Beschäftigten zu minimieren und dienen der von Herstellern und Betreibern von Absauganlagen. Aktuelle Vorschriften wie die DGUV Regeln 109-001, 109-002 und 209-044 sowie TRGS 528 und TRGS 560 unterstützen diese Ziele.

Absauganlagen: CE-Konformität in Europa

Hersteller von Absauganlagen in Europa müssen eine Konformitätserklärung erstellen. Mit Anbringen eines CE-Zeichens auf der Anlage bestätigen sie, dass die Absauganlage den europäischen Vorgaben entspricht und somit europaweit eingesetzt werden darf. Bevor dieses Zeichen angebracht werden kann, müssen allerdings eine Reihe von Bewertungen durchgeführt werden, die sicherstellen, dass die Anlagen den geltenden Richtlinien und Normen entsprechen.

Typischerweise fallen Absauganlagen unter die Maschinenrichtlinie, die Niederspannungsrichtlinie und die Richtlinie für elektromagnetische Verträglichkeit. Je nach Anwendungsbereich können auch die ATEX-Produktrichtlinie und weitere Vorschriften relevant sein. Die Einhaltung dieser rechtlichen Anforderungen und Regeln sorgt allgemein für einen sicheren Betrieb.

Rechtliche Anforderungen an Absauganlagen beim Schweißen

Das Thema Schweißrauchabsaugung ist besonders wichtig für Betriebe, denn rechtlichen Anforderungen an Absauganlagen beim Schweißen sind streng und präzise definiert. Nur so können die Gesundheit der Beschäftigten geschützt und die Einhaltung der Schweißrauch Vorschriften sichergestellt werden. Gemäß der Gefahrstoffverordnung müssen Absauganlagen Schadstoffe an ihrer Freisetzungsstelle erfassen und gefahrlos entsorgen.

Neue Vorschriften wie die TRGS 528 und die DGUV Regel 109-002 legen besonderen Fokus auf die Punktabsaugung, was bedeutet, dass die Absaugung des Schweißrauchs direkt dort erfolgen muss, wo die Partikel entstehen. Raum-Absauganlagen allein reichen daher nicht mehr aus. Betriebe, in denen geschweißt wird, sollten deshalb sicherstellen, dass ihre Absauganlagen den aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen.

Warum sind Richtlinien für Absauganlagen wichtig?

Die Richtlinien und rechtlichen Anforderungen bei der Nutzung von Absauganlagen müssen von Unternehmen eingehalten werden. Nur so können sie die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter garantieren sowie potenzielle Risiken und rechtliche Probleme vermeiden. Grundsätzlich legen diese Richtlinien fest, wie Absauganlagen sicher betrieben, gewartet und geprüft werden müssen. Durch die Umsetzung und Einhaltung dieser Vorschriften reduzieren Unternehmen nicht nur das Risiko von Arbeitsunfällen und Gesundheitsschäden, sondern stellen auch sicher, dass ihre Absauganlagen effizient arbeiten und den aktuellen rechtlichen Standards entsprechen.

Wichtige Punkte bei der Planung und Installation von Absauganlagen

Bei der Planung und Installation von Absauganlagen müssen Unternehmen verschiedene rechtliche Anforderungen und Regeln beachten. Dazu gehören die Betriebssicherheitsverordnung, die technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), der Arbeitsschutz und die Arbeitsstättenverordnung. Auch Umweltaspekte wie Emissionswerte bzw. deren Grenzwerte sind zu berücksichtigen. Als Betreiber von Absauganlagen sind Sie für die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen verantwortlich, einschließlich technischer Standards, regelmäßiger Wartung und Umweltschutzvorschriften. Verstöße können zu hohen Strafen und Haftungsansprüchen führen. Deshalb ist es wichtig, sich über die geltenden Gesetze und Vorschriften zu informieren und diese einzuhalten. Eine Fachfirma wie Kaweha unterstützt Sie dabei, dass Ihre Anlage den rechtlichen Anforderungen entspricht.

Was muss ich bei einer Absauganlage rechtlich beachten?

  • Gesetzliche Vorschriften & Normen
  • Umweltschutzbestimmungen
  • Arbeitsschutzvorschriften
  • Genehmigungen und Zertifizierungen
  • Wartung und Inspektion

Regelmäßige Wartung und Prüfung von Absauganlagen

Regelmäßige Wartungen und Prüfungen von Absauganlagen stellen sicher, dass diese den aktuellen rechtlichen Anforderungen genügen und sicher betrieben werden können. Grundsätzlich sollte eine solche Aufgabe von qualifizierten Fachleuten übernommen werden, die potenzielle Störungen frühzeitig erkennen und einen ordnungsgemäßen Betrieb sicherstellen können. Die Prüfungen sollten gemäß Herstelleranweisungen und gesetzlichen Vorschriften erfolgen. Wichtig ist außerdem, dass die Wartungsintervalle immer eingehalten werden, denn nur bei regelmäßiger Prüfung kann die Technik dauerhaft effektiv, sicher, störungsfrei und wirtschaftlich betrieben werden.

Rechtliche Anforderungen an ATEX-Absauganlagen

ATEX-Absauganlagen müssen zusätzliche spezifische rechtliche Anforderungen erfüllen. Die ATEX-Richtlinie (2014/34/EU) legt die Anforderungen für Geräte und Schutzsysteme fest, die in explosionsgefährdeten Bereichen, sowie zur Absaugung und Filtration explosiver Stoffe verwendet werden. Diese Anforderungen umfassen die Gewährleistung eines sicheren Betriebs in Umgebungen, in denen explosionsfähige Atmosphären auftreten können. ATEX-Absauganlagen müssen daher so konzipiert, gebaut und installiert werden, dass sie das Risiko von Explosionen effektiv minimieren. Damit sie ihre rechtliche Gültigkeit behalten, müssen die Anlagen zudem regelmäßig überprüft und gewartet werden.

 

Verantwortlichkeiten und Haftung im Zusammenhang mit Absauganlagen

Bei Absauganlagen sind bestimmte rechtliche Anforderungen und Regeln zu beachten. Als Betreiber sind Sie für die Einhaltung dieser Vorschriften verantwortlich. Dazu gehören technische Sicherheitsstandards, regelmäßige Wartungen und Inspektionen sowie die Einhaltung von Umwelt- und Gesundheitsvorschriften. Bei Nichtbeachtung können hohe Strafen drohen, und Sie können für Schäden haftbar gemacht werden. Daher ist es essenziell, sich über die geltenden Gesetze und Vorschriften zu informieren und diese einzuhalten.

Rechtlich konforme Absauganlagen von Kaweha: Sicherheit und Qualität

Ob Absauganlagen für Stäube, Ölnebel, Emulsionen oder Feststoffe: Kaweha produziert effektive, leistungsstarke Absauganlagen, die allen rechtlichen Anforderungen entsprechen. Unsere Absauglösungen werden nach den neuesten Richtlinien und Normen entwickelt und hergestellt und garantieren deshalb einen sicheren Betrieb in verschiedenen industriellen Umgebungen. Seit 1991 stehen wir für hochwertige Absauganlagen in Übereinkunft mit den geltenden Vorschriften – so schützen wir die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter und setzen uns für die Umwelt ein. Kontaktieren Sie uns jetzt, um maßgeschneiderte, gesetzeskonforme Absaugtechnik für Ihre Anforderungen zu erhalten!

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Sind für Absauganlagen Genehmigungen erforderlich?

Ja, je nach den örtlichen Vorschriften und der Art der Absauganlage sind Genehmigungen erforderlich, beispielsweise bei einer Anlagenerweiterung. Ebenso wichtig sind Nachweise, dass die Anlage vor Inbetriebnahme und nach Inbetriebnahme in regelmäßigen Intervallen gewartet und geprüft werden bzw. worden ist.

Wie häufig sollten Absauganlagen geprüft werden?

Im Allgemeinen sollten Absauganlagen regelmäßig gewartet und geprüft werden, dies kann jährlich oder in kürzeren Intervallen erfolgen. Dadurch gelingt es Unternehmen sicherzustellen, dass die Anlagen einwandfrei funktionieren und die Beschäftigten im Zuge ihrer Tätigkeiten keinen Gefahren ausgesetzt sind.

Ist eine Absaugung beim Schweißen verpflichtend?

Ja, eine Absaugung beim Schweißen ist gemäß den Arbeitsschutzvorschriften gesetzlich vorgeschrieben, um die Exposition gegenüber Schweißrauch und anderen Gefahren zu reduzieren. Nur so kann die Gesundheit der Arbeitnehmer geschützt werden.

Wer ist für die Prüfung von Absauganlagen verantwortlich?

Die regelmäßige Inspektion und Prüfung von Absauganlagen wird in der Regel von qualifizierten Fachleuten oder externen Prüforganisationen durchgeführt. Diese stellen sicher, dass die Anlagen den erforderlichen Standards entsprechen und sicher betrieben werden können. Gerne unterstützen wir von Kaweha Sie bei der Installation und Wartung Ihrer Absaug- und Filtrationsanlagen.